Die Rechtspflegerausbildung

Wer Rechtspfleger werden möchte, muss ein duales Studium an einer Fachhochschule absolvieren. Das Studium dauert drei Jahre und wird durch berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften begleitet. Abgeschlossen wird das Studium mit der Rechtspflegerprüfung.

Die verschiedenen Phasen der Rechtspflegerausbildung

Die Ausbildung zum Rechtspfleger setzt sich aus 24 Monaten fachwissenschaftlichen und 12 Monaten berufspraktischen Studienzeiten zusammen, sodass Sie insgesamt drei Jahre dauert. Die erste Studienphase beginnt mit einer zweimonatigen Einführung, die sowohl praktische als auch theoretische Inhalte umfasst. Dann beginnt das Hauptstudium, das insgesamt 12 Monate in Anspruch nimmt. In dieser Zeit lernen Sie alle wichtigen Grundlagen und werden in das Grundgesetzbuch eingeführt. Anschließend folgt ein Praktikum bei einem Ausbildungsamtsgericht. Das dauert in der Regel etwa 10 Monate. Im zweiten Teil des Hauptstudiums wird das Wissen der Anwärter vertieft. Zum Abschluss muss ein weiteres Praktikum in einem Amtsgericht absolviert werden.

Der Studienabschluss und der Start in den Beruf

Abschließend muss eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden. Erst dann ist das Studium vollständig abgeschlossen. Die Absolventen sind jetzt nicht nur Rechtspfleger, sondern auch bekommen auch den Hochschulgrad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) verliehen. Dennoch ist das keine Garantie für die Übernahme in den Staatsdienst. Nach dem abgeschlossenen Studium müssen sich die Rechtspfleger also selbst bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften bewerben.