Ein Klassenchat erleichtert Absprachen und Fragen zu Schulaufgaben. Dabei können Schüler*innen ausgeschlossen werden oder Beleidigungen lesen. Außerdem können sie persönliche Daten preisgeben. Diese Risiken sinken, wenn der Dienst altersgerecht ist, klare Regeln gelten und Hilfe erreichbar ist.
Prüfen Sie vor dem Start, ob der Dienst für das Alter der Klasse passt, wie der Chat moderiert wird und welche Daten er verarbeitet. Legen Sie Regeln und Meldemöglichkeiten fest. Klären Sie auch, ob alle Zugang zum Chat haben. Bei schulischer Nutzung muss der Dienst auch nach den Vorgaben der Schule und des Bundeslands erlaubt sein.
Altersfreigabe für den Klassenchat prüfen
Das Mindestalter in den Nutzungsbedingungen ist nicht dasselbe wie die Altersangabe im App-Store. Davon zu unterscheiden ist auch das Alter, ab dem ein Kind einer bestimmten Verarbeitung seiner Daten selbst zustimmen kann. Prüfen Sie die Angaben für den jeweiligen Dienst und das Land.
- Die Nutzungsbedingungen des Dienstes nennen das aktuelle Mindestalter.
- Bei jüngeren Kindern ist geklärt, ob eine Nutzung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich ist und welche schulischen Vorgaben gelten.
- Funktionen, Inhalte und Kontaktmöglichkeiten passen zum Alter der Klasse.
- Eltern und Schüler*innen wissen, welche Voraussetzungen für ein Konto gelten.
WhatsApp nennt beispielsweise ein Mindestalter von 13 Jahren oder ein höheres Alter, falls das jeweilige Land es verlangt. Davon getrennt regelt Artikel 8 der Datenschutz-Grundverordnung die Einwilligung von Kindern bei bestimmten Online-Diensten, die direkt für sie angeboten werden: In Deutschland gilt dafür grundsätzlich die Altersgrenze von 16 Jahren; jüngere Kinder benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. Daraus folgt keine allgemeine Altersgrenze von 16 Jahren für alle Messenger.
Klassenchat moderieren
Klären Sie vor dem Start, wer die Gruppe verwaltet und was bei Regelverstößen passiert. Schülerinnen können zum Beispiel Administratorinnen sein und die Gruppe verwalten. Eine erwachsene Vertrauensperson sollte erreichbar sein, wenn Beleidigungen, Ausgrenzung oder Mobbing auftreten. Das heißt nicht, dass Lehrkräfte alle privaten Nachrichten mitlesen.
- Es ist festgelegt, wer Mitglieder hinzufügt oder entfernt und wer auf Verstöße reagiert.
- Die Klasse kennt eine erwachsene Ansprechperson für Konflikte und belastende Inhalte.
- Die Folgen von Regelverstößen sind vorher besprochen.
- Es gibt Gelegenheiten, die Regeln und das Miteinander später erneut anzusprechen.
klicksafe nennt unterschiedliche Möglichkeiten für die Verwaltung, etwa Administratorrechte für Klassensprecherinnen oder für alle Schülerinnen. Besprechen Sie mit der Klasse und den zuständigen Erwachsenen, welche Lösung passt. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten bekannt sind und Schülerinnen bei Problemen nicht allein auf die Administratorinnen angewiesen bleiben.
Datenschutz im Klassenchat prüfen
Ein Chatdienst verarbeitet neben Nachrichten oft weitere Informationen, zum Beispiel Telefonnummern, Profilbilder, Kontakte oder Angaben dazu, in welchen Gruppen jemand ist. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützt Nachrichten während der Übertragung. Sie sagt aber nicht, welche Kontoinformationen der Anbieter verarbeitet oder wer die Telefonnummer sehen kann.
- Es ist geklärt, welche persönlichen Daten der Dienst verlangt und verarbeitet.
- Schüler*innen wissen, wer ihre Telefonnummer, ihr Profilbild und ihre Gruppenmitgliedschaft sehen kann.
- Die Einstellungen für Sichtbarkeit, Gruppeneinladungen und Kontaktaufnahme sind geprüft.
- Die Klasse bespricht, bevor sie Bilder, Videos, Standortdaten oder persönliche Angaben teilt.
- Bei schulischer Nutzung prüfen Schulleitung und Datenschutzbeauftragte, ob der Dienst zulässig ist.
Für Online-Lernplattformen empfiehlt die Datenschutzkonferenz Schulen, die Nutzungsbedingungen und technischen Maßnahmen zu prüfen. Schulen sollen außerdem verständlich erklären, welche Daten sie wofür und an wen weitergeben. Diese Empfehlung gilt für Lernplattformen im Unterricht, nicht automatisch für jeden privaten Klassenchat. Sie zeigt aber, warum Schulen auch bei einem Klassenchat ihre eigenen Datenschutzvorgaben prüfen sollten.
Klassenchat-Regeln vereinbaren
Legen Sie die Regeln gemeinsam mit der Klasse fest und erklären Sie, wofür der Chat da ist. Beschränken Sie ihn auf konkrete schulische Absprachen. So gibt es weniger unnötige Nachrichten und Streit im Gruppenchat.
- Der Chat hat einen klaren Zweck, etwa Informationen zu Hausaufgaben und Terminen.
- Beleidigungen und Ausgrenzung sind untersagt. Das gilt auch für Mobbing und diskriminierende Inhalte.
- Niemand teilt Bilder oder Videos anderer Personen ohne deren Einverständnis.
- Nachrichtenzeiten und Themen sind so begrenzt, dass der Chat nicht zum Dauerkanal wird.
- Für Konflikte gibt es einen Weg aus dem Chat heraus, etwa ein Gespräch mit einer Vertrauensperson.
Halten Sie die Regeln schriftlich fest und greifen Sie sie im Schuljahr wieder auf. Ein Streit im Chat lässt sich selten gut klären, wenn immer mehr Personen mitlesen oder antworten. Vereinbaren Sie deshalb, wann eine Diskussion beendet und an eine geeignete erwachsene Person übergeben wird.
Meldungen und Hilfe ermöglichen
Mit der Meldefunktion machen Schülerinnen den Anbieter auf problematische Inhalte aufmerksam. Sie löst aber nicht automatisch einen Konflikt zwischen Schülerinnen. Zeigen Sie deshalb vor dem Start, wie man Konten blockiert und Inhalte meldet. Nennen Sie auch Ansprechpersonen in der Schule.
- Schüler*innen wissen, wie sie Personen blockieren und problematische Inhalte im Dienst melden.
- Der schulische Meldeweg ist klar, zum Beispiel über Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft oder Schulleitung.
- Schüler*innen wissen, an wen sie sich außerhalb der Schule wenden können, etwa an Eltern oder eine Beratungsstelle.
- Bei einem Vorfall ist geklärt, wie mögliche Belege gesichert werden, bevor Inhalte gelöscht werden.
- Bei akuter Gefahr holen Schüler*innen sofort Hilfe bei einer erwachsenen Vertrauensperson. Wenn nötig, wird die Polizei verständigt.
Bei Cybermobbing empfiehlt klicksafe, problematische Kontakte zu blockieren, Vorfälle beim Dienst zu melden und bei schulischem Bezug eine Lehrkraft oder die Schulleitung einzubeziehen. Screenshots oder gespeicherte Nachrichten können als Belege helfen. Besprechen Sie mit dem betroffenen Kind, was dokumentiert und an wen es weitergegeben wird.
Zugang zum Klassenchat sichern
Nutzen Sie den Klassenchat nicht als einzigen Informationsweg, wenn einzelne Schüler*innen keinen Zugang haben. Vielleicht fehlt ihnen ein Smartphone, ihr Konto ist nicht erlaubt oder ihre Eltern haben nicht zugestimmt. Teilen Sie wichtige Aufgaben und Termine deshalb auch über einen schulischen Weg mit, den alle nutzen können.
- Vor dem Start ist geklärt, ob alle Schüler*innen ein passendes Gerät, einen Zugang und gegebenenfalls die nötige Erlaubnis haben.
- Für Schüler*innen ohne Zugang gibt es eine gleichwertige Alternative. Das kann eine schulische Plattform oder ein Aushang sein.
- Falls verfügbar, ist der Zugang über ein Schulgerät oder einen Schulcomputer geprüft.
- Wichtige Informationen stehen nicht ausschließlich im Messenger.
klicksafe nennt als mögliche Alternativen schulische Plattformen, Schulgeräte, ein Buddy-System oder analoge Mitteilungen. Probieren Sie außerdem aus, ob alle mit der gewählten Plattform zurechtkommen. Zu Barrierefreiheit, Ausfällen und Internetqualität gibt es keine allgemeingültigen Vergleichswerte für alle Dienste; diese Punkte müssen vor Ort geprüft werden.
Probleme im Klassenchat ansprechen
Sprechen Sie auch nach dem Start regelmäßig über Regeln und Hilfe. Fragen Sie, ob sich jemand ausgeschlossen fühlt und ob die vereinbarten Meldewege funktionieren. So werden Probleme eher sichtbar. Bei einem konkreten Vorfall müssen Sie trotzdem direkt handeln.